Kassieramt

Gemeindekassieramt

Das Gemeindekassieramt bearbeitet sämtliche Transaktionen betreffend Finanzen sowie Versicherungswesen und erstellt das Gemeindebudget und die Gemeinderechnung. 

Informationen bezüglich Hundesteuer finden Sie unter den Dienstleistungen.

Ansprechpartner

Marco Blum, Gemeindekassier, Tel. 041 839 80 22, E-Mail

  • Gemeindekassieramt

    Zum Aufgabenbereich des Gemeindekassieramtes gehören:

    • Bauabrechnungen
    • Debitoren- und Kreditorenbuchaltung
    • Einzug der Hundesteuern
    • Einzug der Kantons-, Bezirks-, Gemeinde- und Kirchensteuern
    • Finanz- und Investitionsplanung
    • Hauptbuchhaltung
    • Kehrichtgebühren und Feuerwehrersatzabgaben
    • Wasser- und Abwasserrechnungen
    • Lohnbuchhaltung
    • Steuererklärungsverfahren
  • Hundesteuer

    Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund, hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten.

    • Für einen Nutzhund CHF 20.00
    • Für einen anderen Hund CHF 50.00
    • Für jeden weiteren Hund pro Haushalt CHF 150.00


    Als Nutzhunde gelten:

    • Zug- und Treibhunde in der Landwirtschaft
    • Jagdhunde, deren Halter im Vorjahr ein Jagdpatent erworben hat


    Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können.

    Die Hundesteuerrechnungen werden jewils im Januar versendet.

    Hundehalter/innen, die nach dem Monat Januar einen Hund erwerben, müssen dies der Gemeindeverwaltung (inkl. Versicherungsnachweis) umgehend melden. Anschliessend wird die Hundesteuer für die restlichen Monate anteilsmässig in Rechnung gestellt.

  • Halterwechsel/Tod von Hunden

    Halterwechsel/Tod von Hunden sind der Gemeindeverwaltung ebenfalls zu melden. Die Hundehalter/innen sind zudem verpflichtet, Mutationen aller Art der Hundedatenbank AMICUS (Helpdesk: 0848 777 100 / E-Mail) zu melden. Die Gemeindeverwaltung hat Zugriff auf diese Datenbank und stützt die Erhebung der Hundesteuer darauf ab.

  • Folgende Mutationen im AMICUS werden von den entsprechenden Personen vorgenommen:

    HundehalterGemeindeverwaltungTierarzt
    HalterwechselHundehalter registrierenHund registrieren
    Tod HundAdressänderungTod Hund
    Halterkurse
    Halterwechsel
    Tod Hund