Hauptaufgaben des Einwohneramtes:
- Führung des Einwohnerregisters
- Zuzüge / Wegzüge / Umzüge
- Führung des Stimmregisters
- Ausstellen diverser Ausweise / Bestätigungen
- Erteilung von Auskünften
- Erhebung Einwohnerstatistiken
- Verkauf Gemeinde-Tageskarten
Micaela Gonçalves, Tel. 041 839 80 20, E-Mail
Abmeldung/Wegzug
Wegzug aus Rothenthurm
in eine andere Gemeinde
Sie ziehen aus Rothenthurm weg - wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich oder online via eUmzug beim Einwohneramt ab.
ins Ausland
Die Abmeldung ins Ausland ist 1 Monat vor der Ausreise persönlich beim Einwohneramt vorzunehmen. Falls Sie ordentlich besteuert werden, nehmen Sie bitte mit dem Steueramt Kontakt auf.
Anmeldung/Zuzug
Zuzug nach Rothenthurm
Wer neu in die Gemeinde Rothenthurm zieht, muss sich innert 14 Tagen persönlich oder online via eUmzug beim Einwohneramt anmelden. Vergessen Sie nicht, sich vorgängig in Ihrer letzten Gemeinde abzumelden. Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.- für erwachsene Personen und Fr. 30.- für Familien.
Der Zuzug aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter gemeldet werden.
Adressänderung
Umzug innerhalb von Rothenthurm
Mit folgendem Online-Formular können Sie Ihre Adressänderung innerhalb der Gemeinde Rothenthurm melden. Bitte melden Sie den Umzug innert 14 Tagen dem Einwohneramt.
Pass / Identitätskarte
Pass
Mit der Einführung des biometrischen Passes sind nun alle Pässe direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Der provisorische Pass (Notpass) stellt das Passbüro Schwyz oder die Notpassstelle am Flughafen aus. Die Identitätskarte ist nach wie vor auf der Gemeindeverwaltung Rothenthurm zu beantragen.
Amt für Migration
Passbüro
Steistegstrasse 13
Postfach 462
6431 Schwyz
Tel.: 041 819 21 05
E-Mail
Webseite und Öffnungszeiten
Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten für den Pass ist unumgänglich. Sie können den Termin mit dem Passbüro telefonisch oder per Internet vereinbaren.
Beantragung der Identitätskarte (ID) auf der Gemeindeverwaltung Rothenthurm
- persönliche Vorsprache (Unterschrift) am Schalter (Minderjährige mit Elternteil)
- Alte ID-Karte mitbringen!
- Falls die ID-Karte verloren gegangen ist, müssen Sie beim Polizeiposten Einsiedeln oder Schwyz eine Verlustanzeige verlangen und mitbringen.
- 1 aktuelles Passfoto - Fotomustertafel beachten
- Die Kosten für die ID-Karte müssen bar am Schalter bezahlt werden.
ID-Karte Erwachsene: CHF 70.00 / ID-Karte Kinder: CHF 35.00 - Lieferfrist: Maximal 15 Arbeitstage
- Weitere Informationen zu den Ausweisen sind unter www.schweizerpass.ch Rubrik Ausweise ersichtlich.
Unterschriftenbeglaubigung
Für die Beglaubigung einer Unterschrift müssen Sie persönlich während den Schalteröffnungszeiten vorbeikommen. Sie benötigen einen gültigen Ausweis (Pass- oder Identitätskarte).
Das Dokument darf erst unter Aufsicht des Gemeindeschreibers/Gemeindekassiers unterzeichnet werden.
- Die Gebühr beträgt pro Unterschrift CHF 25.00
- Eine Terminvereinbarung wird empfohlen!
Todesfall
Todesfälle ausserhalb der Gemeinde Rothenthurm werden automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
Todesfälle innerhalb der Gemeinde Rothenthurm sind umgehend unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung dem Einwohneramt zu melden.