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Kommissionen

Informationen zu Steueramt

Das Steueramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (ohne Bund) die Steuern zu verrechnen und zu vereinnahmen. Ebenso werden die Steuererklärungen versandt, zurückgefordert und der kantonalen Steuerverwaltung zur Veranlagung zugestellt.

Hauptaufgaben:

  • Versand und Eingangskontrolle der Steuererklärungen
  • Steuereinzug für Kanton, Bezirk und röm.-kath. bzw. evang. Kirchgemeinde
  • Führen des Steuerregisters
Positionen